Meistervorbereitung - Maler und Lackierer Teil I und II

Nächste Termine

Die nächsten Termine sind bereits in Planung.

Inhalte

Teil I – Fachpraxis:

"Vorbereitung auf das Meisterprüfungsprojekt (§ 4)
Dazu sind im Teil I folgende Inhalte erforderlich: Die Planung, Durchführung und Dokumentation von Kundenaufträgen in den jeweiligen Schwerpunkten, mit den damit verbundenen Tätigkeiten: Planen, kalkulieren, organisieren, gestalten, durchführen, kontrollieren, dokumentieren und abschließen des Kundenauftrages.
Schwerpunkte: Gestaltung und Instandhaltung, Kirchenmalerei und Denkmalpflege, Bauten- und Korrosionsschutz, Fahrzeuglackierung

Vorbereitung auf das Fachgespräch

Hier geht es im Wesentlichen darum, dass der Teilnehmer in die Lage versetzt wird, sein Meisterprüfungsprojekt richtig zu präsentieren, zu erklären und fachliche Zusammenhänge darzustellen. Dabei soll der konzeptionelle Ansatz deutlich werden. Hier sind auch die Beurteilungskriterien, die der Prüfungsausschuss vorgibt, zu beachten. "

Teil II – Fachtheorie:
Bereich 1 | Technik und Gestaltung
1. Analyse und Bewertung
2. Informationsbeschaffung
3. Naturwissenschaftliche Zusammenhänge
4. Messen, Prüfen, Berechnen und Beurteilen

Objekttechnik: Anwendungs-, Betriebs- und Werkstofftechnik
1. Anwendungstechnik: Untergründe, Arbeitsverfahren
2. Betriebs- und Werkstofftechnik: Technische Ausstattung, Werk-, Hilfsstoffe und Systemkomponenten

Objektgestaltung: Gestaltungstechniken und Farbgestaltung, Form- und Schriftgestaltung,
1. Gestaltungstechniken und Farbgestaltung: Grundlegende Techniken, Farbenlehre und Farbgestaltung, Erkenntnisse aus der Stil- und Kunstgeschichte für die Gestaltung
2. Form- und Schriftgestaltung: Erkenntnisse aus der Formenlehre für die Gestaltung, Schriftgestaltung

Bereich 2 | Auftragsabwicklung
Auftragsbeschaffung und -abschluss
1. Leistungsermittlung und -beschreibung
2. Angebot
3. Auftragsabschluss

Auftragsvorbereitung und Auftragsdurchführung
1. Arbeitsplanung
2. Qualitätssicherung
3. Rechtliche Vorschriften, Normen und Regeln
4. Kooperationspartner, Subunternehmer
5. Mängel- und Schadensaufnahme







Zeiten

montags, mittwochs und freitags, 17:00-20:00 Uhr
samstags, 08:00-14:00 Uhr (teils auch bis 16 Uhr)

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Meisterprüfung zugelassen wird:


  • wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
  • wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Maler-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.


Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.


Prüfungsgebühr

Teil I & II: 800,00 €*

  • *Informationen zu den aktuellen Prüfungsanforderungen und Gebühren erhalten Sie vom Prüfungswesen: 06131 9992-492.
  • Abschluss

    Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
    Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
    Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.

    Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss.

    Meister im Maler-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Maler-Handwerk).

    Fördermöglichkeiten

    Aufstiegs-BAföG
    Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zu sätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

    Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

    Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

    Aufstiegsbonus I:
    Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.
    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

    Sie haben Fragen?

    Kontaktieren Sie uns gerne unter seminare@hwk.de