Meistervorbereitung - Tischler Teil I und II

Veranstaltungsort
BBZ I der Handwerkskammer Rheinhessen
Robert-Bosch-Str. 8
55129 Mainz-Hechtsheim
Nächste Termine
08.09.2025 - 27.11.2026
Es gibt noch freie Plätze
Kurstyp
Teilzeit
Seminardauer
750 Stunden
Gebühr zur Zeit
6.200,00 Euro

Inhalte

Teil I und II - Fachpraxis & Fachtheorie:

Bereich 1 | Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
1. Fertigungskonzept und Umsetzungsmöglichkeiten
2. Grundlagen der Gestaltung
3. Entwurfs- und Zeichentechnik
4. Produktentwicklung
5. Anforderung an Konstruktionen

Bereich 2 | Montage und Instandhaltung
1. Montage-Ablaufplanung
2. Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik
3. Koordination von Montageleistungen
4. Montagetechniken
5. Objektbezogene Schutzmaßnahmen
6. Schließ- und Schutzsysteme

Bereich 3 | Auftragsabwicklung
1. Auftragsbeschaffung
2. Angebotserstellung
3. Arbeitsplanung
4. Regelwerke
5. Material- und Betriebsmitteleinsatz
6. Fertigungsunterlagen
7. Vergabe von Unteraufträgen
8. Technikeinsatz
9. Datenermittlung und Kalkulation
10. Umgang mit Produkten

Bereich 4 | Betriebsführung und Betriebsorganisation
1. Ermittlung der Betriebskosten
2. Betriebliche Kostenstruktur sowie Kennzahlen
3. Marketing und Konzepte für den Umgang mit Kunden
4. Qualitätsmanagement
5. Personalwirtschaft
6. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
7. Planung der Betriebsstätte und der Logistikprozesse
8. Kooperationen


Hinweise

Weitere Kosten:


  • Zulassungsgebühren: 50,00 €

  • Werkstattnutzungsgebühren/Prüfungstag: bis zu 60,00 €

  • Literatur: ca. 200,00 €

  • Laptop: abhängig vom Modell

  • Material Praxis: ca. 250,00 €

  • Material Prüfung: abhängig vom indiv. Meisterstück*


*Informationen zu den Prüfungsanforderungen erhalten Sie vom Prüfungswesen: 06131 9992-492

Unser Tipp

Fördermöglichkeiten:

Aufstiegs-BaföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zu sätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Zeiten

montags und mittwochs 18:00-21:15 Uhr
freitags, 15:00-19:00 Uhr

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Meisterprüfung zugelassen wird:


  • wer die Gesellenprüfung in diesem Handwerk abgelegt hat oder
  • wer eine andere Gesellen-/Abschlussprüfung bestanden hat und im Tischler-Handwerk eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat.


Die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist unverzüglich bei der Handwerkskammer zu beantragen. Den Zulassungsantrag erhalten Sie mit Anmeldung zum Kurs.

Prüfungsgebühr

Teil I+II: 800,00 €

Abschluss

Die Meisterprüfung ist erst nach Ablegen aller vier Prüfungsteile abgeschlossen.
Teil III (Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung - Vollzeit / Teilzeit) und
Teil IV (Ausbildereignung nach AEVO - Vollzeit / Teilzeit) müssen separat zugebucht werden.

Mit Bestehen aller vier Prüfungsteile erhalten Sie den Abschluss

Meister im Tischler-Handwerk (me. / Bachelor Professional im Tischler-Handwerk)

Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG
Nutzen Sie ihren individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Hierbei unterstützt der Staat die Teilnahme an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit einem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch höchstens mit 15.000 €. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Mit bestandenem Meister erhalten Sie zu sätzlich 50 Prozent Erlass auf das erhaltene Darlehen.

Sehen Sie sich hierzu unsere Beispielrechnung an. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Förderstelle oder hier.

Nach der Meisterausbildung können Sie für den Geprüften Betriebswirt HwO erneut Aufstiegs-BAföG erhalten.

Aufstiegsbonus I:
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 €.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter Aufstiegsbonus I.

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Kontaktieren Sie uns gerne unter seminare@hwk.de